Bei unrast:
Isolationshaft in der BRD. Entstehung, Entwicklung, Export,von Niels Seibert
Aus:
Peter Nowak, Gülten Sesen, Martin Beckmann (Hg.) Von Stammheim zu den F-Typ-Zellen. Gefängnissystem und Gefangenenwiderstand in der Türkei. ISBN 3-89771-008-0 Die Entwicklung und Einführung der Isolationshaft Niels Seibert Isolationshaft in der BRD. Entstehung, Entwicklung, Export Entstehen von bewaffnet kämpfenden Gruppen in der BRD In Westdeutschland war die Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg geprägt von der Politik Adenauers, dem harten Auftreten gegen den Osten und der Unterdrückung der Opposition im eigenen Land. Das KPD-Verbot, der Aufbau der Bundeswehr und die Einführung der allgemeinen Wehrpflicht sind dafür exemplarische Beispiele. 1966 wurde die CDU/FDP-Regierung von einer großen Koalition abgelöst, in der die SPD ihre erste Regierungsbeteiligung hatte. Wesentliche Veränderungen brachte die neue Regierung unter dem ehemaligen NSDAP-Mitglied Kurt Georg Kiesinger nicht mit sich. Innerhalb des Parlaments existierte keine Opposition mehr. Jenseits parlamentarischer Strukturen, auf den Straßen und in den Städten der BRD, wurde das herrschende repressive Gesellschaftsgefüge durch die aufkeimende Protestbewegung aufgebrochen. Viele politisierten sich in Auseinandersetzungen mit dem imperialistischen Vietnamkrieg der USA. An diesem Aggressionskrieg und Völkermord war die BRD nicht unerheblich beteiligt. Sie bot ökonomische, politische und logistische Unterstützung Mit den Entkolonialisierungen entstanden weltweit Befreiungsbewegungen, die Rebellionen und Revolutionen vorantrieben und dem imperialistischen Staatensystem Grenzen aufzeigten, so daß sich zusammen mit dem real-existierenden Sozialismus eine globale Alternative zum Kapitalismus abzuzeichnen schien. Auch in den Metropolen schien die Revolution greifbar nahe. Aus dieser weltweiten Aufbruchstimmung entstanden im Zuge der Studentenbewegung Anfang der 70er in der BRD die Rote Armee Fraktion (RAF) und die Bewegung 2. Juni. Ihre Solidarität mit den Befreiungsbewegungen in den drei Kontinenten Asien, Afrika, Lateinamerika ließen sie praktisch werden, indem sie deren Kampf in die Metropolen trugen und ihn dort als Stadtguerilla bewaffnet führten. Die 70er Jahre waren geprägt von einer Entfesselung des Staatsapparats, von Maschinenpistolen an jeder Straßenecke, der Todesschußfahndung, Sondergesetzen, außergesetzlichen Handlungen, wissenschaftlich erforschten und gegen die Gefangenen angewandten Haftbedingungen und von unter staatlicher Verfügungsgewalt in den Knästen ums Leben gekommenen Gefangenen. Isolationsforschung an der Universität Hamburg-Eppendorf Im Sinne von grundlegender Verwertung von Wissenschaft hat 1967 die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) Sonderforschungsbereiche (SFB) an fast allen Hochschulen eingerichtet. Die Universität Hamburg stand nach dem Umfang der für SFB bewilligten Mittel an der Spitze der Universitäten in der BRD. Der Psychiater und bekannte Spezialist für soziale Isolation und sensorische Deprivation, Jan Gross, wurde Leiter des SFB 115 ›Isolation und Aggression‹ in der Universitätsklinik Hamburg-Eppendorf. Er hatte sich schon zuvor mit Experimenten unter anderem über die Beeinflußbarkeit von Personen unter Isolationsbedingungen befaßt. Grundlage der Forschungen waren Menschenversuche in den USA, die sich bereits in der 40ern intensiv mit der Frage des brain-washing (Gehirnwäsche) beschäftigten. Wissenschaftler lieferten in Versuchen Kriterien und Techniken dafür und praktizierten brain-washing. Auch Gross selbst unternahm mit Forscherkollegen in den Jahren 1971 bis 1974 Laborversuche mit Menschen, die er in einer ›camera silence‹ (stille Kammer, ein nach außen schallisolierter, nach innen schallschluckender Raum) beobachtete. Die einseitige Abhängigkeit und Möglichkeit der Manipulation sollten dabei zum Ausdruck kommen und eine erhöhte Suggestibilität (Beeinflußbarkeit) belegt werden. In einem Manuskript hielt er fest: »Dieses Moment kann sicher eine positive Rolle in der Pönologie (Bestrafungskunde) spielen, und zwar dort, wo es um die Umerziehung des einzelnen oder einer Gruppe geht und wo die empfindliche Ausnutzung derartiger einseitiger Abhängigkeiten und Manipulation mit solchen Zuständen wirksam den Prozeß der Umerziehung beeinflußen können« (zitiert nach: Komitee gegen Folter, S. 13). In seiner Abhandlung ging er sehr genau auf die Folgen von Einzel- und Isolationshaft ein. Aus der Kritik alter Foltermethoden, beispielsweise denen des NS-Faschismus, entwickelten Gross und seine Kollegen die neuen: exakter, effektiver, leiser, unsichtbarer. Sie orientierten sich an den modernen Foltermethoden in Vietnam, den USA und der BRD und entwickelten sie weiter. Erklärte Ziele waren die Entwicklung von Strategien zur Reduzierung, Kanalisierung und Kontrolle von aggressivem, unangepaßtem oder widerständigem menschlichem Verhalten sowie Umerziehung und die Erlangung wahrer Geständnisse in Verhören. Untersucht wurde dabei auch, wie man diese Wirkungen statt mit Isolation durch chemo-pharmazeutische Präparate erreichen kann. Isolationshaft ist zwar keine Erfindung deutscher Behörden und Gerichte, aber perfektioniert und verwissenschaftlicht wurde sie in der BRD. Von der DFG wurde dies 1973/74 mit einer Summe von 2, 8 Millionen DM finanziert. Die Anwendung der Isolationshaft beruht auf den Ergebnissen dieser Forschung (vgl. GNN, S. 41; Komitee gegen Folter, S. 11ff.; Teuns, S. 124 ff.). Isolationshaft gegen Gefangene aus der RAF und Widerstandsgruppen Die §§129/129a StGB Die §§129 und 129a StGB tragen die redaktionelle Überschrift ›Bildung krimineller (…) und (…) terroristischer Vereinigungen‹ und stellen Gründung, Mitgliedschaft in, seit den 70ern auch Werbung für und Unterstützung einer solchen unter Strafe. Diese Paragraphen gehören zum politischen Strafrecht, d.h. sie sind auf politisch motiviertes Handeln anwendbar. Es ist zugleich ein Kollektivstrafrecht. Ein ›Mitglied‹ kann für sämtliche Straftaten seiner ›Vereinigung‹ belangt werden, auch wenn ihm keine Tat konkret nachgewiesen wird. Beide Paragraphen dienen der Ausschaltung innenpolitischer Gegner/innen mit justizförmigen Mitteln. Der §129 wurde nahezu ausschließlich gegen linke Gruppierungen in der BRD bis Mitte der 60er hauptsächlich gegen die KPD eingesetzt. Der §129a war Teil des von Bundestag und -rat 1976 verabschiedeten ›Anti-Terror-Gesetzes‹. Dieses unter ›Lex RAF‹ in die Geschichte eingegangene Gesetz enthielt Änderungen des Strafgesetzbuchs, der Strafprozeßordnung, des Gerichtsverfassungsgesetzes, der Bundesrechtsanwaltsordnung und des Strafvollzugsgesetzes, das beispielsweise die Überwachung des Schriftverkehrs zwischen Verteidiger/inne/n und politischen Gefangenen erlaubt. Bis heute sind die §§129/129a Gesinnungsparagraphen gegen Linke. Im April 2001 gab die Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der PDS hin bekannt, daß sich von den in den letzten fünf Jahren eingeleiteten 431 Ermittlungsverfahren nach §129a insgesamt 428 (99,3%) gegen Verdächtige aus dem linken Spektrum richteten. Die Rechtsauslegung der §§129/129a durch den Bundesgerichtshof (BGH) leistete ihren eigenständigen Beitrag, um die mehrfache Funktion dieser Paragraphen wirksam werden zu lassen: »Zum 1. als Instrument strafprozessualer Beweisvereinfachung dort, wo den Gerichten der Nachweis einer konkreten individuellen Beteiligung an einzelnen Delikten nicht gelingt, also eine Verurteilung nach herkömmlichen Recht nicht möglich wäre. Zum 2. als Grundlage für die Haft in der Haft, also jene berüchtigten ›isolierenden Haftgründe‹, wie der BGH die Isolierhaft bezeichnet (…). Zum 3. als Ermittlungsparagraph, der der Polizei auf Grundlage der mit dem §129a verquickten strafprozessualen Sonderermittlungsbefugnisse ein schier unbegrenztes Arsenal an Ausforschungsmöglichkeiten in die Hand gibt. Zum 4 als Instrument der Repression im Vorfeld der gerichtlichen Verurteilung (…)« (ID-Archiv, S. 21). Einzelhaft Isolationshaft wird seit 1970, als es die ersten Gefangenen aus der RAF gab, vom BGH auf Antrag der Bundesanwaltschaft angeordnet. Vom ersten Tag ihrer Haft und häufig jahrelang waren – unabhängig vom Tatvorwurf – alle betroffen, gegen die aufgrund des §129a Untersuchungshaft verhängt wurde bzw. die nach §129a verurteilt wurden: Gefangene aus der RAF, aus Widerstandsgruppen und in den 90ern zahlreiche Gefangene, die der Mitgliedschaft in der PKK beschuldigt wurden. Sie wurden in Einzelzellen untergebracht und innerhalb der Gefängnisse sowie nach außen weitestgehend von menschlicher Kommunikation abgeschnitten (vgl. Bakker Schut, S. 15). Die gegen die Gefangenen auf dem Weg der Verfügung durch Anstaltsleiter oder Richter erlassenen Haftstatute in den einzelnen Knästen waren nicht bei allen Gefangenen und zu jeder Zeit gleich, aber sie ähnelten sich. Die Maßnahmen waren vielfältig: Nicht-belegte Zellen über, unter, rechts und links von der geräuschisolierten Zelle des Gefangenen, Panzerglasfenster oder Fenster mit Sichtblenden und Fliegengitter, luftdichte Zellentüren, weiße Wände und Einrichtungen, Verbot etwas an die Wand zu hängen, Blechklo, Blechspüle, eine eingemauerte Blechplatte als Spiegelersatz und Betonfußboden. Ständige Neonröhrenbeleuchtung, nahezu ununterbrochene optische und akustische Überwachung, tägliche bzw. wöchentliche Zellenkontrollen und Leibesvisitation bei völliger Entkleidung, stündliches nächtliches Wecken, Tragen von Anstaltskleidung, Fesseln bei Bewegungen im Freien, Einschränkungen und Überwachung des Briefverkehrs und der Besuche, Trennscheibe bei Besuchen, Besuche nur mit nächsten Verwandten und Anwält/inn/en, keine Teilnahme an üblichen Gemeinschaftsveranstaltungen, Verbot und Verhinderung von verbaler und optischer Kontaktaufnahme nach innen und außen. Kleingruppenisolation Nach ihrem dritten Hungerstreik 1974/75 wurde ein kleiner Teil der politischen Gefangenen in Kleingruppenisolation verlegt. Sie durften täglich eine bestimmte Zeit mit einem oder mehreren politischen Gefangenen verbringen. Sie hatten Umschluß mit in der Regel ein bis vier politischen, jedoch nicht mit anderen Gefangenen. Sie waren weiterhin jeweils in einer Zelle untergebracht und ab 1977 in Hochsicherheitstrakten. Häufig wurden die Kontakte vom Gefängnispersonal nach kurzer Zeit unterbunden. Die schädlichen Wirkungen der Isolation milderten sich nicht wesentlich. Medizinische Gutachter hatten dementsprechend Gruppen von 15-20 Gefangenen für notwendig erklärt. Einzelhaft und Kleingruppenisolation sind nach amnesty international eine Methode der Mißhandlung von Gefangenen. Tote Trakte und Hochsicherheitstrakte Der Tote Trakt des Köln-Ossendorfer Knastes ist ein einstöckiger, am Rande des Anstaltskomplexes gelegener Flügel, der im Innern sechs Zellen enthält und zu einem Hof gehört, der erheblich kleiner ist als die zu den übrigen Gefängnisflügeln gehörende Höfe, in denen die Gefangenen eine Stunde pro Tag verbringen können. Die Gefangenen aus der RAF, Astrid Proll und Ulrike Meinhof, waren zwischen 1971 und 1973 mehrmals bis zu acht Monaten im Toten Trakt inhaftiert. Währenddessen war kein weiterer Raum dieses Flügels belegt. Neben der verbalen und optischen Isolation jeglichen menschlichen Kontaktes wurden sie in einem totalen Geräuschvakuum gehalten. Die Zelle und die gesamte Zimmereinrichtung war – mit Ausnahme der Zellentür – vollständig in weißer Farbe geölt. An die Wände durfte nichts angebracht werden. Das Zellenfenster war zunächst gar nicht, später einen winzigen Spalt weit zu öffnen und mit einem feinmaschigen Fliegendraht versperrt. Die Zelle war mit weißer Neon-Beleuchtung bei Ulrike Meinhof 24 Stunden dauerbeleuchtet, und in den Wintermonaten war ihre Zelle dauerhaft unterkühlt. Die Gefangenen lebten in einer künstlichen, gleichbleibenden Umgebung und wurden aller Reize beraubt. Die völlige Isolierung des Traktes in Verbindung mit seiner Leere bewirkten eine spezifische Form akustischer Isolation, wie sie als Schocktherapie gegenüber psychiatrischen Patienten Anwendung findet. Astrid Proll mußte daraufhin in lebensgefährlichem Zustand haftunfähig entlassen werden. Nach breiten internationalen Protesten wurden die Gefangenen in einen belebteren Teil des Knastes verlegt (vgl. Komitee gegen Folter, S. 4f.; GNN, S. 40f.). Seit 1977 wurden innerhalb der Gefängnisse sogenannte Hochsicherheitstrakte errichtet. Hochsicherheitstrakte sind von der übrigen Anstalt architektonische getrennte Gebäude, die aus Isolationszellen bestehen. Sie weisen ähnliche Merkmale wie die Toten Trakte auf (vgl. amnesty international, S. 16). Die Erfahrungen, die mit der Isolationshaft gewonnen wurden, sind dabei verschärfend eingeflossen. Die Deprivationsforschung bildet die Grundlage für die Situation der politischen Gefangenen in diesen Takten (vgl. Rote Hilfe, S. 29). Besucherzellen und Duschräume sind in den Trakten untergebracht und auch der Hofgang findet innerhalb der Trakte statt, so daß die Gefangenen diese niemals verlassen. Solche Trakte und Isolationsabteilungen befinden sich unter anderem in Stuttgart-Stammheim, Celle, Berlin-Tegel, Berlin-Moabit, Lübeck, München-Straubing, Frankenthal und Bruchsal. Kontaktsperre Einen Tag nach der Entführung des Alt-Nazis, ehemaligen NSDAP-Mitglieds und damaligen Präsidenten des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, Hans-Martin Schleyer, durch die RAF im Jahr 1977 wurde gegen alle aufgrund des §129a verfolgten Gefangenen eine Kontaktsperre verhängt. Die Haftbedingungen hatten sich dadurch drastisch verschärft. Verboten waren der Bezug von Zeitungen und Zeitschriften, der Rundfunkempfang, der Empfang und die Versendung von Briefen und sämtliche Besuche. Diese extreme Isolationsmaßnahme schnitt jeglichen Kontakt untereinander und zur Außenwelt – einschließlich der Verbindung zu ihren Anwält/inn/en – ab. Den staatlichen Behörden waren die Gefangenen um so schutzloser ausgeliefert. Entscheidungen von Gerichten, daß die Besuche von Verteidiger/innen auszunehmen seien, wurden mißachtet. Die Bundesregierung berief sich bei der Zwangsmaßnahme der Kontaktsperre, für die es keine Rechtsgrundlage gab, auf den ›übergesetzlichen Notstand‹. In einem bisher nie dagewesenem Tempo, 24 Tage nach Verhängung der Kontaktsperre, wurde das Kontaktsperregesetz (§§31ff. des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetz) in zweiter und dritter Lesung im Bundestag beschlossen. Mit dem In-Kraft-Treten erhielt der illegale Zustand, in dem die Gefangenen gehalten wurden, eine Gesetzesgrundlage (vgl. GNN, S. 96). Während der Kontaktsperre kamen in den Gefängnissen von Stuttgart-Stammheim und München-Stadelheim die Gefangenen aus der RAF Andreas Baader, Gudrun Ensslin, Jan-Carl Raspe und Ingrid Schubert ums Leben. Irmgard Möller überlebte, durch Messerstiche schwer verletzt. Sie wandte sich entschieden gegen die offiziell verbreitete Version, die Gefangenen hätten sich selbst getötet (vgl. Empell, S. 19). Einschränkung von Verteidigungsrechten In Verfahren nach §129a StGB kontrolliert ein Richter die Korrespondenz zwischen Verteidiger/innen und Gefangenen (§148 Abs. 2 StPO). Dieser hält die Post zurück, wenn er der Auffassung ist, sie diene nicht dem Zweck der Verteidigung. Dadurch und durch Durchsuchungen in Zellen und Kanzleien mit einhergehenden Beschlagnahmungen von Prozeßunterlagen konnten sich Polizei und Staatsanwaltschaft einen Einblick in das Verteidigungskonzept verschaffen. Auch der mündliche Verkehr wurde kontrolliert und akustisch überwacht. Der baden-württembergische Innenminister räumte im März 1977 öffentlich ein, daß in zwei ›Ausnahmesituationen‹ im Stammheimer Knast Gespräche zwischen Gefangenen aus der RAF und ihren Verteidigern heimlich auf Tonband aufgenommen worden sind. Neben der 1974 erfolgten Einschränkung des Erklärungsrechts des Gefangenen in der Hauptverhandlung (Streichung des §271a StPO) wurde auch das Recht von Verteidiger/innen, Erklärungen abzugeben, beschnitten. (Justiz-)kritische Äußerungen wurden mit Ehrengerichtsverfahren beantwortet. Verteidiger/innen wurden von Verfahren ausgeschlossen, u.a. mit der Begründung, sie hätten eine ›kriminelle‹ bzw. ›terroristische Vereinigung‹, nämlich die Gefangenen aus der RAF, ›unterstützt‹. Mit ähnlicher Begründung wurden vier Verteidiger verhaftet und zu Gefängnisstrafen und Berufsverbot verurteilt. Ziele dieser Eingriffe in das Verteidigungsrecht waren erstens, die Isolation der politischen Gefangenen zu verschärfen, diese werden einer der wenigen ihnen verbliebenen Kommunikationsmöglichkeiten beraubt; zweitens eine politische Verteidigung zu verhindern und drittens zu verhindern, daß die staatlichen Maßnahmen gegen die Gefangenen an die Öffentlichkeit gelangen (vgl. Bakker Schut, S. 137ff.). 1974 wurde die Höchstzahl der Wahlverteidiger/innen auf drei, das Verbot für Anwält/inn/en mehrere Klient/inn/en in ein und demselben Verfahren zu verteidigen und die Erlaubnis, die Hauptverhandlung ohne Angeklagte durchzuführen im Strafrecht festgeschrieben und im Stammheimer Verfahren gegen Ulrike Meinhof, Andreas Baader, Gudrun Ensslin und Jan-Carl Raspe praktiziert. Obwohl medizinische Sachverständige deren Verhandlungsunfähigkeit aufgrund der jahrelangen Isolation feststellten, wurde das Verfahren weitergeführt, weil – so der BGH – die Gefangenen aus der RAF aufgrund ihrer ›besonderen Gefährlichkeit‹ an ihrer Isolation selbst schuld seien (vgl. Bakker Schut, S. 41f.). Die erneuten Prozesse 1994/95 gegen Gefangene aus der RAF aufgrund der ›Kronzeugenregelung‹, die erhebliche Strafmilderungen für Beschuldigte erlaubt – vorausgesetzt, daß er/sie durch Aussagen andere schwer belastet (vgl. ID-Archiv, S. 185) – und der staatliche Verurteilungswille belegen, daß die Vernichtungsstrategie bis in die heute Zeit besteht. Funktionen und Folgen der Isolationshaft Sensorische Deprivation ist die drastische Einschränkung der sinnlichen Wahrnehmung, durch die sich der Mensch in seiner Umgebung orientiert. Sie legt im Laufe der Zeit die Sinnesorgane lahm und führt zu seiner Desintegration und extremen Desorientierung des isolierten Individuums. Soziale Isolation und Sensorische Deprivation zielen auf das Aushungern der Seh-, Hör-, Riech-, Geschmacks- und Tastorgane, was zu lebensbedrohlichen Zuständen führen kann. Sie sind durch das Versetzen einzelner in eine total künstliche, gleichbleibende Umgebung das geeignetste Mittel zur Zerstörung spezifisch menschlicher Vitalsubstanz (vgl. Teuns, S. 120ff.). Isolationshaft durch Sensorische Deprivation wurde in der BRD wissenschaftlich erforscht und entwickelt. Sie widerspricht Prinzipien der UN-Menschenrechtskommission und erfüllt nach international anerkannten Definitionen den Tatbestand der Folter. Bei der Vollstreckung wirkten Ärzt/innen und Psychiater/innen mit, insbesondere bei Zwangsernährung und Trinkwasserentzug während der Hungerstreiks. Die Sonderhaftbedingungen, insbesondere die Isolation, führen zu Kopfschmerzen, Schwindelanfällen, Konzentrationsschwierigkeiten, Einschränkungen der Leistungsfähigkeit, Abgeschlagenheit, Müdigkeit, Schlafstörungen, chronischem Schnupfen, chronischer Bronchitis und Beeinträchtigungen der psychischen Funktionen. Sensorische Deprivation greift das vegetative Nervensystem an, das die Reaktionen des Körpers auf Umweltbedingungen reguliert. Direkte Folge davon sind langsames Abnehmen der Kontrolle über das eigene Handeln, Schwierigkeiten die Realität zu überprüfen und die Reduzierung des Vermögens, rational, logisch und zusammenhängend zu denken. Die Sonderhaftbedingungen gingen nicht spurlos an den Gefangenen vorüber. Sie hatten psychische und physische Auswirkungen und führten zu irreparablen gesundheitlichen Schäden. Ende der 70er wurde in mehreren medizinischen Gutachten die Haftunfähigkeit des Gefangenen Günter Sonnenberg festgestellt, dennoch wurde er nicht freigelassen, sondern 1979, knapp zwei Jahre nach seiner Verhaftung, zu lebenslänglich verurteilt. Entlassungen wegen Haftunfähigkeit aufgrund der Sonderhaftbedingungen gab und gibt es in der BRD nur dann, wenn in den Augen der Verantwortlichen der Körper und die Persönlichkeit des Gefangenen ausreichend zerstört sind. Der systematische Reizentzug durch totale Isolation sollte zu erhöhter Abhängigkeit, zu zwangsweisen Kontakten zu Verhörenden, Gefängniswärtern u.ä. führen. Daneben hatte er zum Ziel, den Gefangenen das Gefühl des Ausgeliefertseins zu geben. Mittel- und langfristig sollten damit die politischen Gefangenen und ihr Widerstand gebrochen werden. Zweck der Sonderhaftbedingungen ist erstens die politische Identität der Gefangenen zu vernichten. Sie sollen vor die Alternative gestellt werden, entweder ›abzuschwören‹ – und dann in den Normalvollzug integriert zu werden – oder aber der Isolation und damit physischer und psychischer Zerstörung unterworfen zu sein. Zweiter Zweck ist die Aussageerpressung und drittens die Gefangenen zu quälen, Rache zu üben, sie die volle Gewalt des Staates spüren zu lassen (vgl. Bakker Schut, S. 47ff.). Widerstand und heutige Situation der Gefangenen Die Gefangenen aus der RAF haben von Anfang an die Aufhebung der Isolation gefordert. Sie haben zunächst die Gleichstellung mit allen anderen Gefangenen verlangt. Die entsprechenden Anträge und Rechtsmittel ihrer Verteidiger/innen wurden von der Justiz verworfen. Die höchsten Gerichte der BRD, Bundesgerichtshof und Bundesverfassungsgericht, haben vielmehr die Isolationshaft als rechtmäßig bezeichnet (vgl. Bakker Schut, S. 19). Hungerstreiks waren in der Isolation die einzige Möglichkeit zu kollektivem Widerstand, sich organisiert gegen die politische Vernichtung zu wehren. Insgesamt zehn Hungerstreiks gegen Isolationsfolter und für Zusammenlegung in interaktionsfähige Gruppen führten die Gefangenen aus Guerilla- und Widerstandsgruppen. Jene verursachten 1974 bzw. 1981 den Tod der Gefangenen Holger Meins bzw. Sigurd Debus. In Hungerstreiks wurde die Aufhebung der totalen Isolation erkämpft, aber durch architektonische Abschottungsmöglichkeiten oder Unterbringung in Kurzstrafenknästen ist es für die Gefangenen weiterhin unmöglich, einen längerfristigen Austausch zu pflegen, schon gar nicht mit gefangenen Genoss/inn/en. Die Trakte bestehen weiter und sind heute Normalzustand im Sondervollzug gegen sogenannte Schwerstkriminelle und unangepaßte Gefangene (vgl. Libertad!, S. 7). Über 30 Jahre nachdem sich Gruppen und Einzelpersonen in Initiativen und Aktionen für die Gefangenen und gegen die Sonderhaftbedingungen eingesetzt haben, sitzen heute immer noch Gefangene aus der RAF in deutschen Knästen, weil sie ihre politische Geschichte und ihre politischen Überzeugungen verteidigen. Diese Gefangenen sind lebende Zeugen der BRD-Geschichte, sie sind Zeugen einer Bloßlegung des Staatsapparats, der große Teile dieser Geschichte aus der öffentlichen Erinnerung, im inneren wie international – auch zur Durchsetzung heutiger Politik im Weltmaßstab – vergessen lassen, streichen oder umschreiben will, indem er die, die davon Zeugnis geben, als pathologische Fälle ausgrenzt. Zur Neubestimmung revolutionärer Politik und für heutige Kämpfe um Befreiung sind auch die Gefangenen, ihre Erfahrungen und ihr Wissen vonnöten. Fünf Aktivist/inn/en der RAF sind noch im Knast: Rolf-Clemens Wagner (seit 1979), Brigitte Mohnhaupt (seit 1982, davor bereits weitere vier Jahre), Christian Klar (seit 1982), Eva Haule (seit 1986) und Birgit Hogefeld (seit 1993). Ihr Haftprogramm lautet nicht mehr totale Isolation, sondern Einzelhaft im Normalvollzug, Restriktionen, ewige Haftlaufzeiten. Nur ihre sofortige und bedingungslose Freilassung würde den jahrzehntelangen Sonderhaftbedingungen in der BRD ein Ende setzen. Export der Isolationshaft Was die Gefangenen aus der RAF haben durchmachen müssen, ist seit Jahren ein deutsches Exportprodukt. Während physische Folter Kennzeichen von Diktaturen ist, charakterisiert Isolationshaft Staaten mit demokratischen und rechtsstaatlichen Verfassungsgrundsätzen. Europäische und lateinamerikanische Länder haben die Praxis der Isolationshaft von der BRD übernommen (vgl. Empell, S. 4). Überall war die Einführung von Isolationshaft mit Gefangenenkämpfen verbunden. Der spanische Justizminister besuchte 1981 seinen deutschen Amtskollegen. Themen der Gespräche waren unter anderem das Verständnis des deutschen Gefängnissystems und Erfahrungen mit Hochsicherheitstrakten. In Spanien wurden 1987 die ›Europa-Zellen‹ gegen den Widerstand der politischen Gefangenenkollektive eingeführt. Der spanische Generalkonsul in der Schweiz äußerte zur Einführung der Einzelhaft gegen politische Gefangene in Spanien 1990 ganz offen: »Die einzige Antwort auf diese staatszersetzenden Elemente, die sich auch in der Gefangenschaft nicht zähmen lassen, ist sie voneinander zu trennen. Die Bundesrepublik hat hier gute Erfahrungen gesammelt, die unser Vorbild sind.« In Chile entstanden in den 80ern Pläne zur Systematisierung der Isolationshaft nach BRD-Vorbild. Die Durchsetzung erfolgte 1989 im Rahmen der Demokratisierung nach der Pinochet-Diktatur. Türkische Beamte besichtigten 1990 den Stammheimer Knast, um sich über die europäische Gefängnisnorm zu informieren. In der Türkei kam es 1991 zu ersten gewaltsamen Verlegungen von über 100 Gefangenen in die Isolationszellen des umgebauten Hochsicherheitsgefängnisses von Eskiþehir. Im Oktober 2000 erklärte der türkische Justizminister Türk, daß bereits in 54 Gefängnissen Isolations- und Einzelhaftabteilungen fertiggestellt seien Die elf geplanten und zum Teil fertiggestellten F-Typ-Isolationsgefängnisse sind für insgesamt 5.000 politische Gefangene vorgesehen (vgl. Libertad, S. 3ff.). zum Autor Niels Seibert: Jahrgang 1972, Studium in Frankfurt/M., Beiträge zum antirassistischen Sommercamp und zu einer Delegationsreise nach Kurdistan/Türkei in der Libertad!-Zeitung so oder so. Literatur amnesty international (Hg.). (1980). Amnesty Internationals Arbeit zu den Haftbedingungen in der Bundesrepublik Deutschland für Personen, die politisch motivierter Verbrechen verdächtigt werden oder wegen solcher Verbrechen verurteilt sind: Isolation und Isolationshaft. London: ai publication Bakker Schut, Pieter u.a. (Hg.). (1995). Todesschüsse. Isolationshaft. Eingriffe ins Verteidigungsrechts. Berlin: Verlag Rote Säge Empell, Hans-Michael. (1995). Die Menschenrechte der politischen Gefangenen in der Bundesrepublik Deutschland. Köln: GNN Verlagsgesellschaft Politische Berichte m. b. H. GNN. Gesellschaft für Nachrichtenerfassung und Nachrichtenverbreitung. (1993). Ausgewählte Dokumente der Zeitgeschichte. Bundesrepublik Deutschland (BRD) – Rote Armee Fraktion (RAF). Köln: GNN Verlagsgesellschaft Politische Berichte m. b. H. ID-Archiv im Internationalen Institut für Sozialgeschichte (Hg.). (1991). Aufruhr. Widerstand gegen Repression und §129a. Amsterdam/Berlin: Edition ID-Archiv Komitee gegen Folter an politischen Gefangenen in der BRD. (1974). Folter durch Sensorische Deprivation. Analyse + Dokumente. Hamburg: Eigenverlag Libertad (Hg.). (2000). Kein Stammheim am Bosporus. So oder So extra. Frankfurt: Eigenverlag Rote Hilfe. (1989). wir lassen jetzt nicht mehr los. Diskussionsbeiträge und Dokumente zum Hungerstreik ›89 der politischen Gefangenen und zur Isolationsfolter in der BRD. Kiel/West-Berlin: Eigenverlag Teuns, Sjef. (1973). Isolation/Sensorische Deprivation: die programmierte Folter. In: Enzensberger, Hans Magnus & Michel, Karl Markus (Hg.). (1973). Kursbuch 32. Folter in der BRD. Zur Situation der Politischen Gefangenen. Berlin: Kursbuch Verlag |