Hintergrund:
Wie Sicherheitsbehörden die Deutungshoheit über »Rechtsextremismus« erlangen wollen
monitor Nr. 40, april 2009
rundbrief des apabiz e.v.
Von Michael Weiss (apabiz) und Britta Kremers (LOTTA)
Kein Zweifel: Der Wind ist rauher geworden für antifaschistische Institutionen, die über die extreme Rechte informieren. Durch die Kürzung von Fördermitteln kann Öffentlichkeits- und Bildungsarbeit vielerorts allenfalls semiprofessionell geleistet werden. Dennoch setzen viele aus der Basisarbeit entstandene Institutionen und Initiativen seit Jahren die Standards in puncto Informationen und Analysen. Sicherheitsbehörden nehmen dies als lästige Konkurrenz wahr. Eigene Bildungsangebote werden formuliert und es wird gemobbt. Einerorts wird das Seziermesser angesetzt, andererorts der Holzhammer ausgepackt: Über die Diffamierung und Stigmatisierung antifaschistischer Projekte als »extremistisch« sollen deren Einfluss auf die Meinungsbildung beschnitten und diese ins gesellschaftspolitische Abseits gedrängt werden.
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Der Verfassungsschutz in Nordrhein-Westfalen, der sich zum Erkenntnisgewinn und in seiner Berichterstattung immer wieder gerne aus antifaschistischen Zeitungen bedient, versucht sich derweil an einem ähnlichem Konstrukt: Das Innenministerium in Nordrhein-Westfalen führt in seinem Verfassungsschutzbericht über das Jahr 2008 zum ersten Mal die bereits seit zehn Jahren erscheinende Zeitschrift LOTTA - antifaschistische Zeitung aus NRW auf. Eine Begründung wird nicht geliefert. Unter dem Schlagwort »Diskursorientierter Linksextremismus« findet sich LOTTA in Gesellschaft u. a. mit dem Unrast-Verlag, in dem einige Standardwerke zum Thema rechte Musikkulturen erschienen und dem unter anderem vorgeworfen wird, Kampagnen zu behandeln, »die bei den Autonomen eine große Rolle spielen« [
vgl. die nebenstehenden "Bücher zum Thema". Anm. Redaktion unrast news ].
Der Begriff »diskursorientierter Linksextremismus« wird weder inhaltlich noch juristisch haltbar definiert. Was er überhaupt sein soll, bleibt unklar. Er dient dem VS zur Kategorisierung von »Netzwerken und Medien«, die angeblich die »Verbreitung linksextremistischer Ziele vorantreiben« würden und sich nicht in den Schubladen »Parteien« oder »aktionsorientierte Gruppen« ablegen lassen.
In den letzten Jahren hat der VS in Nordrhein-Westfalen immer wieder versucht, eine Expertenrolle in Sachen »Rechtsextremismus« einzunehmen und das Etikett des Geheimdienstes gegen das eines zivilgesellschaftlichen Akteurs zu tauschen. Sei es bei der Organisation von Jugendkongressen, Bildungsveranstaltungen für Multiplikatoren oder der Herausgabe von Büchern wie »Erlebniswelt Rechtsextremismus«.
Doch zeigt sich der Dienst bisweilen schlecht informiert, z. B. wenn er noch 2006 verkündete, dass keine Erkenntnisse über verstärkte Aktivitäten der HEIMATTREUEN DEUTSCHEN JUGEND (HDJ) im Bundesland vorliegen würden, während antifaschistische Medien schon längst über die Gründung von regionalen HDJ-Strukturen berichteten.
Manchmal legt er die Karten einfach nicht auf den Tisch, zum Beispiel, wenn er behauptet, dass es keine Aktivitäten von BLOOD & HONOUR mehr gibt, obwohl einer seiner V-Männer BLOOD & HONOUR-Konzerte organisierte.
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Dort findet sich auch der lesenswerte Beitrag:
Der Geheimdienst und die politische Bildung? Von Eberhard Seidel
"Seit einigen Jahren drängen die Geheimdienste in die politische Bildungsarbeit. Mitarbeiter der Verfassungsschutzämter gehen in Schulen, in Jugendzentren und in der Lehrerfortbildung wie selbstverständlich ein und aus. Sie informieren über Rechts- und Linksextremismus über Islamismus und andere Formen des Extremismus unter Ausländern.
Dieser Entwicklung ist entschieden zu widersprechen. Denn zur Aufgabe der Geheimdienste gehört vieles, nur nicht die politische Bildung.
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Hochproblematisch wird das Vordringen der Verfassungsschutzämter in die politische Bildung, wenn gleichzeitig Träger der politischen Bildung ihre Arbeit auf Grund von Mittelkürzungen nicht mehr wie gewohnt durchführen können."
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Anmerkung: Der Vorstand des unrast e.V. hat das Innenministerium NRW aufgefordert, die Nennung des Unrast Verlages zu unterlassen und in geeigneter Weise für eine Richtigstellung in der Öffentlichkeit zu sorgen.