
Unterscheiden sich Berichte und Reportagen über Straftaten deutscher und ausländischer Täter? Die Studie zeigt, daß dies der Fall ist. Die häufig drastischeren und oft diskriminierenden Berichte, Kommentare und Meldungen über Straftaten von Ausländern sind geeignet, in der Bevölkerung den Eindruck zu verfestigen, daß von Ausländern eine besondere Gefährdung ausgehe. In ihrer Zerstörungswut gingen sie - anders als 'normale' Straftäter - organisiert vor. Auf diese Weise würde das gut bestellte 'deutsche Haus' einer Bedrohung von 'außen' ausgesetzt, da sich die 'Feinde' offenbar bereits auf deutschem Boden aufhalten, bereits in 'unser Inneres' eingedrungen sind und dort ihr Unwesen treiben. In der durchgeführten Analyse von Printmedien werden Vorschläge entwickelt, die solche Ausländer diskriminierenden Darstellungen vermeiden helfen sollen.
Einleitung Das Dilemma der Medienberichterstattung über Straftaten von Einwanderern Hinführung zum Thema
In der Diskussion um die Ursachen von Rassismus in der Bundesrepublik Deutschland ist bislang eine Vielzahl sich teilweise widersprechender, aber auch sich ergänzender Faktoren genannt worden. Auch die Medien sind in diesem Zusammenhang ins Kreuzfeuer der Kritik geraten. Viele Politikerinnen und Wissenschaftlerinnen haben z.B. die Berichterstattung über die Debatte um den Artikel 16 Grundgesetz in den Medien vehement kritisiert und ihnen eine erhebliche Mit-Verantwortung für die Eskalation von Gewalttaten gegenüber Flüchtlingen und Einwanderern attestiert.[1]
Und diese Kritik ist auch nicht gänzlich folgenlos geblieben. Nach unseren Beobachtungen gibt es in den Print-Medien durchaus Versuche, rassistische Effekte zu vermeiden[2]. Davon zeugt z.B. der Pressekodex des Deutschen Presserats in seiner neuesten Fassung vom 14. Februar 1996. Trotzdem bleibt hier noch eine Menge zu tun, um zu einer ausgewogenen Berichterstattung über Migration und das Leben von EinwanderInnen als selbstverständlichem Teil des Alltagslebens vorzudringen.
Mit der hier vorgelegten Analyse der Medienberichterstattung über Straftäter ausländischer und deutscher Herkunft haben wir einen Teilbereich dieser Berichterstattung mit dem Ziel analysiert, Anregungen für eine nicht-diskriminierende mediale Behandlung dieses diffizilen Teilbereichs des Einwanderungsdiskurses zu erarbeiten. Dabei ergibt sich das Dilemma, daß die Medien, sofern sie über Kriminalität und kriminelle Vorkommnisse zu berichten haben, von vornherein in einem Feld agieren, das die Gefahr von ausgrenzenden Effekten in sich birgt.
Kriminalität ist immer verbunden mit Abweichungen von herrschenden Normen: Wer sich kriminell verhält, verstößt gegen geltende Rechtsnormen. Diese Normen finden sich nun nicht einfach vor, sondern werden durch soziale Prozesse hergestellt, in denen mittels Bewertungen das produziert wird, was von den Normen abweicht. (Vgl. Althoff/Leppelt 1990.) Das bedeutet, daß Kriminalität keine feste und unabänderliche Größe ist; das, was in einer Gesellschaft als kriminell gilt, wird von dieser festgelegt und kann im Verlauf der Entwicklung einer Gesellschaft und insbesondere unter veränderten (Macht-)Verhältnissen auch modifiziert werden. Trotzdem bedeuten kriminelle Delikte immer einen Verstoß gegen die jeweils gültigen Normen. Diejenigen, die sich - nach den jeweils gültigen Kriterien - kriminell verhalten, riskieren ihren Ausschluß aus der Normen-Gemeinschaft.
Inwieweit dieser Ausschluß endgültig ist oder nur zeitweilig geschieht, hängt auch von der Art und Weise ab, wie über solche Abweichungen von geltenden Normen bzw. über die Personen, die solche Abweichungen zeigen, gesprochen und geschrieben wird. Sie entscheidet mit darüber, ob diese Personen langfristig aus dem gesellschaftlichen Zusammenhang ausgeschlossen werden oder ob ein Weg zurück offengehalten wird. Die Medien als zentrale Vermittlungsinstanz diskursiver Prozesse in unserer Gesellschaft tragen hier erhebliche (Mit)-Verantwortung.
Hinzu kommt, daß in Deutschland ein Auseinanderklaffen von tatsächlicher Kriminalitätsentwicklung und Kriminalitätsfurcht zu verzeichnen ist. Es ist zwar richtig, daß die Kriminalität in Deutschland im Verlauf der letzten Jahrzehnte insgesamt zugenommen hat. Doch diese Tendenz ist zur Zeit keineswegs steigend. Im Gegenteil: Nach der jüngsten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wurden 1996 insgesamt sogar 0,3% weniger kriminelle Vorfälle erfaßt als im Jahr davor.[3] 1997 betrug die Abnahme im Vergleich zum Vorjahr sogar 0, 9 %. Dem gegenüber ist aber die Befürchtung, die Kriminalität in Deutschland könne ansteigen bzw. sei bereits erheblich angestiegen, bei der Bevölkerung stark gewachsen. Nahmen 1986 26% (der Westdeutschen) an, die Kriminalität in Deutschland nähme immer mehr zu, so sind es 1993 48% (Reuband 1996, S. 14). Die Frage danach, wie es zu solchen Wahrnehmungen kommt, erklärt sich Karl-Heinz Reuband folgendermaßen:
"Fragen zu gesellschaftlichen Gefährdungen - welcher Art auch immer - werden sich immer primär auf Informationen stützen, die aus den Medien als Experten- und Politikermeinung vermittelt werden. Der einzelne Bürger kann keinen Überblick über die Entwicklungen jenseits des eigenen Erfahrungsbereiches haben, er muß sich auf eine medial vermittelte Wirklichkeit stützen. Im vorliegenden Fall dürfte der Grund für die gestiegene Wahrnehmung der gesellschaftlichen Bedrohung wohl in erster Linie bei den Politikern und in den Medien zu suchen sein, die Anfang der neunziger Jahre das Thema der Inneren Sicherheit zum Thema erhoben und Bedrohungsszenarien entwarfen." (Reuband 1996, S. 15)
Diese Einschätzung, die durch eine Reihe von Untersuchungen und auch durch eigene Untersuchungen bestätigt werden kann, verweist ebenfalls auf die wichtige Funktion, die Medien bei der Herstellung (diskursiver) Wirklichkeiten zukommt.[4]
Doch nicht allein dies erklärt die besondere Verantwortung der Medien. Sie agieren in einer besonderen Situation: Deutschland ist Einwanderungsland. Diese Einschätzung wird zwar nicht von der gesamten Bevölkerung (deutscher Herkunft) geteilt, doch die realen Entwicklungen der letzten Jahrzehnte lassen keinen anderen Schluß zu. Zugleich werden Einwanderer in Deutschland heftig diskriminiert: Rassismus macht sich breit, Einwanderer werden verfolgt, geschlagen und verbrannt. Vorbehalte gegenüber Einwanderern hat es zwar bereits in den 60er Jahren gegeben, doch haben sich diese nicht in gleich heftiger Weise artikuliert, wie dies seit Anfang der 80er Jahre der Fall ist. Seitdem hat sich der Einwanderungsdiskurs auch öffentlich als ein Problem-Diskurs konstituiert.
Dies bedeutet für die Medien zweierlei: Sie sind erstens gehalten, Einwanderung und die nachfolgenden Einbürgerungsprozesse kontinuierlich in ihrer Berichterstattung zu berücksichtigen. Zum zweiten fließt in diese Berichterstattung aber auch ein, daß ein Teil der (deutschen Bevölkerung) diese Einwanderung nicht befürwortet. Letzteres wirft gleichzeitig die Frage danach auf, ob und in welcher Weise die Medien rassistische Einstellungen in der Bevölkerung produzieren bzw. stabilisieren. Doch gerade die zurückliegende Asyldebatte, die ihren vorläufigen Abschluß in einer weitgehenden Einschränkung des Artikels 16 GG gefunden hat, hat deutlich gemacht, daß den Medien bei der Herstellung von rassistischen Einstellungen ein hohes Maß an Verantwortung zuzurechnen ist.
Mit der von uns durchgeführten Studie zur sogenannten Ausländerkriminalität haben wir eine Verschränkung des Einwanderungsdiskurses mit dem Kriminalitätsdiskurs in den Mittelpunkt gestellt. Wir wollen damit auch einer in jüngerer Zeit häufig geäußerten These genauer nachgehen[5], daß die rassistische Aufladung des Einwandererdiskurses durch die Medien nach dem Asylkompromiß verstärkt durch Berichte über kriminelle Ausländer vorgenommen werden.[6]
Aus unserer Sicht weist bereits der Begriff "Ausländerkriminalität" auf die rassistischen Strukturen sowohl des Einwanderungs- wie auch des Kriminalitätsdiskurses hin. Dieser Terminus legt den Schluß nahe, daß Kriminalität, wenn sie von Ausländern begangen wird, ursächlich mit ihrem Status als Ausländer zu tun habe. Aus diesem Grunde sprechen wir auch - wenn überhaupt - von der "sogenannten Ausländerkriminalität". Wir wollen damit verdeutlichen, daß es die hegemoniale Diskursstruktur ist, die diesen Begriff geprägt hat.
Um den Stellenwert der Berichte über kriminelle Einwanderer und Flüchtlinge genau verorten zu können und um der Verschränkung der beiden Diskurse über Einwanderung und Flucht auf der einen und Kriminalität auf der anderen Seite gerecht zu werden, haben wir für unsere Untersuchung die Berichterstattung über kriminelle Delikte in sechs Printmedien für einen Zeitraum von drei Monaten insgesamt archiviert und nach diskursanalytischen Gesichtspunkten analysiert.[7]
Auf dieser Grundlage sind wir der Frage nachgegangen, ob und inwiefern sich die Berichterstattung über Straftäter ausländischer Herkunft von der Berichterstattung über Straftäter deutscher Herkunft unterscheidet. Uns interessierte also zum einen die Frage danach, wie der Mediendiskurs mit dem brisanten Feld der Kriminalitätsberichterstattung insgesamt umgeht. Denn solche Berichte sind in hohem Maße dazu geeignet, in der Bevölkerung Denormalisierungsängste zu schüren und damit ein Klima von Verunsicherung herzustellen. Dieses Klima, so liegt auf der Hand, bietet rechtsextremen Parteien genau die Anknüpfungspunkte für ihre rassistische und ausländerfeindliche Politik, die sie kaum selbst zu propagieren brauchen: Sie fahren die Ernte in die Scheuer, die von anderen gesät worden ist.[8]
Vor diesem Hintergrund haben wir unsere Fragestellung darauf fokussiert, wie der Mediendiskurs mit dem Problem umgeht, daß Straftaten, die von ausländischen Personen begangen werden, zusätzlich in einen rassistischen Diskurszusammenhang eingebunden werden. Dies führt dazu, daß diese Personen stark ausgegrenzt werden. Wir sehen uns hier im Einklang mit den Forderungen des Deutschen Presserats, der in seinem bereits angesprochenen Pressekodex unter Ziffer 12.1 einfordert:
"In der Berichterstattung über Straftaten wird die Zugehörigkeit der Verdächtigen oder Täter zu religiösen, ethnischen oder anderen Minderheiten nur dann erwähnt, wenn für das Verständnis des berichteten Vorgangs ein begründbarer Sachbezug besteht. Besonders ist zu beachten, daß die Erwähnung Vorurteile gegenüber schutzbedürftigen Gruppen schüren könnte." (Deutscher Presserat 1996)[9]
Im folgenden werden wir die Ergebnisse unserer Untersuchung im einzelnen darstellen. Dem vorgeschaltet sind einige knappe, aber notwendige Bemerkungen zum theoretischen und methodischen Vorgehen, aus denen sich auch die Begründung für die Auswahl unseres Untersuchungsmaterials erklärt.
Der erste Schritt unserer Analyse besteht in der Entfaltung des diskursiven Hintergrunds. Darunter ist nicht nur die Skizzierung all der Ereignisse zu verstehen, die im Erfassungszeitraum besonderes Gewicht hatten; es werden auch die aktuellen Verläufe von Einwanderungs- und Kriminalitätsdiskurs knapp nachgezeichnet. Dieser diskursive Kontext ist deshalb für die Einschätzung der Wirkung der Kriminalitätsberichterstattung wichtig, weil er deren Auftreffsbedingungen sichtbar werden läßt: Der diskursive Kontext stellt zugleich den Denkhorizont dar, in den Berichte über Straftaten kognitiv eingeordnet und interpretiert werden.
Nach dieser Skizze stellen wir die Ergebnisse von sechs Zeitungsanalysen dar. Diese Ergebnisse werden nicht nur einer synoptischen Betrachtung unterzogen, sondern ebenso vor dem Hintergrund des zuvor entfalteten diskursiven Kontexts reflektiert. Vor diesem Hintergrund lassen sich aus unserer Sicht die diskursiven Effekte des Mediendiskurses erst konkret einfangen.
Im zweiten Teil der Studie präsentieren wir einen Leitfaden für Journalistinnen und Journalisten. Er soll die durch die Analyse zutage geförderten Problemlagen aufnehmen und Vorschläge präsentieren, auf welche Weise sich Journalistinnen aus der Zwickmühle befreien können, mit ihrer Berichterstattung über Ausländer, die kriminell werden, den Rassismus in Deutschland weiter zu befördern.
Dieser Leitfaden stellt einen Entwurf dar, den wir zur Diskussion stellen. Es ist geplant und vorgesehen, daß er in mehreren Diskussionsrunden mit JournalistInnen und WissenschaftlerInnen diskutiert und praxisnah modifiziert wird.[10] In der vorliegenden Form berücksichtigt er die Alltagsbedingungen und -voraussetzungen der journalistischen Praxis noch nicht in angemessener Form. Erst nach den angesprochenen Diskussionsrunden und gründlicher Überarbeitung soll dieser Leitfaden einer breiteren Öffentlichkeit und insbesondere JournalistInnen zur Verfügung stehen. Insofern versteht sich unser Projekt auch als Handlungforschungsprojekt.
Fußnoten
[1] Vgl. hierzu z.B. Gerhard 1992, Hess-Lüttich 1992, Jäger/Link 1993, Jäger/Kretschmer u.a. 1998, Jäger/Jäger 1999.
[2] Das, was in dieser Studie unter Rassismus verstanden werden soll, wird im nächsten Kapitel ausführlicher dargestellt. Wir gehen von der folgenden Rassismus-Definition aus: Rassismus liegt dann vor, wenn Personen, die "anders" aussehen oder "andere" (wirkliche oder auch nur imaginierte) Sitten und Gebräuche pflegen als die Mehrheit der Bevölkerung, negativ bewertet werden und diese Bewertung im Einklang mit dem hegemonialen Diskurs steht. (Vgl. hierzu etwa M. Jäger 1996a, S. Jäger 1997b.)
[3] Dies erklärt sich einmal durch den enormen Rückgang, der bei den Straftaten gegen das Asylverfahrensgesetz zu verzeichnen ist (-20,2%), oder aber bei Diebstählen von Autos und Fahrrädern (-15,5% bzw. -13,7%). Auch soll damit nicht der in einzelnen Teilbereichen bedenkliche Anstieg verschwiegen werden, z.B. im Bereich der Wirtschaftskriminalität (+23,8%) oder bei der Verbreitung pornographischer Schriften (+34,7%). (Vgl. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung 1997.)
[4] Zu nennen ist hier vor allem Jäger 1996b.
[5] Vgl. zum Beispiel Kunz 1996 sowie Diederich/Kupp 1997b.
[6] Nach unserer Kenntnis liegen zu diesem Komplex bisher kaum empirische Forschungen vor. Die inhaltsanalytische Studie etwa von Galanis, der die Zeitschriften Stern und Quick von 1960 bis 1982 untersuchte, ist eine der wenigen Arbeiten zu diesem Thema. (Galanis 1987) Zu nennen ist daneben die Stichprobenuntersuchung von Diederich/Kupp zum Bild des Fremden in der Frankfurter Presse, in der sich ein Kapitel auch mit sogenannter Ausländerkriminalität beschäftigt. (Diederich/Kupp 1997a+b)
[7] Unsere inhaltliche und methodische Herangehensweise wird im nächsten Kapitel noch genauer dargestellt. Wir haben uns auf kriminelle Delikte beschränkt, die in der Bundesrepublik begangen wurden und über die in den Presseorganen berichtet wurde. Eine weitere Einschränkung besteht darin, daß wir allein Straftatbestände aufgenommen haben. Ordnungswidrigkeiten wurden nicht berücksichtigt.
[8] Rechtsextreme Parteien haben seit jeher mit ihrer rassistischen Propaganda dann Erfolge erzielt, wenn der Einwanderungsdiskurs in besonderer Weise rassistisch aufgeladen war. Das gilt für die Wahlerfolge der DVU in Bremen, Schleswigholstein und Sachsen-Anhalt ebenso wie für die der Republikaner in Baden-Württemberg und anderswo.
[9] Vgl. dazu sehr praxisbezogen auch Roithmeier 1994.
[10] In die hier abgedruckte Fassung gehen Anregungen aus einigen Diskussionen mit Journalistinnen ein, die insbesondere die Artikelauswahl, die Lesbarkeit u.ä. betreffen. Auch wurden Kurzfassungen des Berichts in mehreren Vorträgen in Solingen, Klagenfurt und Wien vorgestellt. Auch die sich in Verbindung damit äußernde Kritik ist berücksichtigt worden.